Um Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden zu gewährleisten, ist es seit 1.1.2016 vorgeschrieben diese mit einem Blindenleitsystem in Form von taktilen Bodenmarkierungen für sehbehinderte Menschen auszustatten. 

Die dazu entsprechenden Normen ÖNORM-B-1600 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen) und ÖNORM V 2102-1 (Taktile Bodeninformationen (TBI) – Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen) können sehr komplex sein. In Zusammenarbeit mit dem Blindenverband, welcher mit der zuständigen Behörde über die Auswahl der Zonen, die mit taktilen Blindenleitsysteme ausgestattet werden müssen entscheidet, haben wir bereits viele normgerechte Projekte umgesetzt. Dank dieser Erfahrung können wir Ihnen bei der Positionierung der Leitstreifen und der Aufmerksamkeitsfelder bei Ihrem Projekt zur Seite stehen und Sie beraten. So ist beispielsweise zu beachten, dass Treppen Auffanglinien aufweisen müssen oder in öffentlichen Gebäuden bestimmte Orte wie Sekretariate oder Infopoints über Bodenindikatoren erreichbar sein müssen.

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